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Das Rheinische Heilpädagogische Heim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen an den Landschaftsverband.
bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird.
Bei Auflösung der Kasse darf ihr Vermögen vorbehaltlich der Regelung in § 6 des Gesetzes satzungsmäßig nur den Leistungsempfängern oder deren Angehörigen zugute…
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen Zweck im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Ausschüttungsbetrag ist zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die…
Erträgnisse des Stiftungsvermögens und sonstige Einnahmen dürfen nur im Sinne des Stiftungszwecks verwendet werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.