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Zweck der Heime ist die umfassende Beratung, Förderung, Betreuung und Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung gemäß den Prinzipien: Normalität, Individualität, Integration. Sonderregelung zu § 3 Heilpädagogisches Heim Düren Zweck der Betriebsstelle Euskirchen ist die umfassende Beratung, Förderung, Betreuung und Versorgung von gehörlosen Menschen mit geistiger Behinderung gemäß den Prinzipien: Normalität, Individualität, Integration.
das der Linderung und dem Ausgleich von Behinderungen, Beeinträchtigungen der Aktivität oder Beeinträchtigungen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen…
Dieses Gesetz hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder…
Fortentwicklung und Ziele der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung im Rheinland sowie Errichtung neuer Heime und Übernahme bestehender…
Ziel dieses Gesetzes ist es, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und zu beseitigen sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte…
die kulturelle Herkunft, die religiöse, weltanschauliche und sexuelle Orientierung sowie die geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Belange der Bewohnerinnen…
die Inanspruchnahme weiterführender insbesondere suchttherapeutischer Hilfen einschließlich der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.