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Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen Zweck im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Sie verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck.
Mittel der Stiftung dürfen nur für den gesetzmäßigen Zweck verwendet werden. Die Stiftung ist sparsam und wirtschaftlich zu verwalten. Die Verwaltung dient der dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung…
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und…
Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Es darf keine…
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die unter § 2 genannten…
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Vorstand…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.