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Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Satzung der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde in Gummersbach-Derschlag vom 14. November 1999.
Änderungen der Satzung sind der für Religionsangelegenheiten zuständigen obersten Landesbehörde anzuzeigen.
Änderungen der Gemeindeordnung sind der für Religionsangelegenheiten zuständigen obersten Landesbehörde anzuzeigen.
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Christengemeinschaft in Nordrhein-Westfalen…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Evangelisch-methodistischen Kirche in…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Ordnung des Kirchenbezirks Rheinland der Selbständigen…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptistengemeinde) Wetter-Grundschöttel erfolgt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.