Gesetze
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Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen von dritter Seite anzunehmen.
Erträgnisse des Stiftungsvermögens und sonstige Einnahmen dürfen nur im Sinne des Stiftungszwecks verwendet werden.
Die Stiftung kann zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes nach näherer Bestimmung der Gebührenordnung Gebühren für die Durchführung der Verfahren nach Artikel 3 Absatz 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags und nach Artikel 5 Absatz 3 Nummer 5 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags erheben. Die Gebührenordnung muss zumindest den die Gebühr begründenden Tatbestand, den Gebührensatz sowie den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit angeben. Die §§ 3 bis 5, 9 bis 22 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524), das zuletzt durch Gesetz vom 8. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 836) geändert worden ist, gelten entsprechend, soweit in der Gebührenordnung nichts anderes bestimmt ist. Die Gebührenordnung wird vom Stiftungsrat unter Beteiligung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Die Stiftung nimmt die Aufgaben einer Vollstreckungsbehörde nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2003 (GV. NRW. S. 156, ber. 2005 S. 818) in der jeweils geltenden Fassung wahr.
Die Stiftung kann Gebühren für ihre Verwaltungstätigkeit und für ihre Benutzung nach näherer Bestimmung einer Gebührenordnung erheben. Die Gebührenordnung muss…
1Die Stiftung kann zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes nach näherer Bestimmung der Gebührenordnung Gebühren für die Durchführung der Verfahren nach Artikel 3…
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 erhält die Stiftung einen jährlichen Zuschuss der Länder nach Maßgabe der jeweiligen Landeshaushaltsgesetze.
Die Mittel der Stiftung dürfen ausschließlich zur Erfüllung der in § 2 Absatz 1 dieses Gesetzes genannten Zwecke verwendet werden.
Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen von dritter Seite anzunehmen. Die Annahme der Zuwendung darf nur erfolgen, wenn dadurch die Erfüllung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.