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allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben zu sichern.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben zu sichern und
allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben zu sichern,
allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Erfüllung der Aufgaben und die einheitliche Darstellung der Arbeitsergebnisse zu sichern,
allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Erfüllung der Aufgaben zu sichern,
Zur zweckmäßigen Erfüllung dieser Aufgaben können die Aufsichtsbehörden allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Hilfen zu sichern.
allgemeine Weisungen erteilen und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.