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Die den Versorgungsämtern übertragenen Aufgaben nach dem Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit werden mit Wirkung vom 1. Januar 2008 als landesweite Zuständigkeit auf die Bezirksregierung Münster übertragen.
Die Aufsicht führt die fachlich zuständige oberste Landesbehörde.
Die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten Stellen bestimmen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden. Zuständig ist die von den…
Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben als Auftragsangelegenheit kraft Bundesrechts wahr. Die Aufsicht führt die Bezirksregierung Münster.…
Zuständige Behörde für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist bis zum 30. Juni 2017 das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen…
Die Landesregierung regelt durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bundeselterngeld- und…
Das für die Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und des Bundeskindergeldgesetzes zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis…
Die Aufgaben der Kostenerstattung nach dem Gesetz zur Hilfe für Familien bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen werden mit Wirkung vom 1. Januar 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.