Gesetze
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Vollzugsbehörde nach § 5 Absatz 1 des Vereinsgesetzes ist das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen.
Vollstreckungsbehörde nach § 32 Absatz 1 Satz 1 des Parteiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), das zuletzt durch…
Zuständige Behörde a) nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und § 21 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen…
Zuständige Behörden nach dem Waffengesetz und nach den Verordnungen zum Waffengesetz sind die Kreispolizeibehörden, soweit im Waffengesetz, in den Verordnungen…
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen ist zuständige Behörde im Sinne der folgenden Gesetze und Verordnungen jeweils in der jeweils…
Das Landeskriminalamt ist unter den Voraussetzungen des § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Polizeiorganisationsgesetzes zuständig für
Das Landeskriminalamt ist als zentrale Stelle im Sinne des § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des Polizeiorganisationsgesetzes zuständig für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.