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Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Studentenwerke als Ämter für Ausbildungsförderung vom 20. Juli 1998 (GV. NRW. S. 480) außer Kraft.
Das für die Hochschulen zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 30. September 2014 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft. Das für das Schulwesen zuständige Ministerium überprüft die Wirksamkeit dieser Verordnung und berichtet…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung im Turnus von fünf Jahren, erstmals bis…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hochschulnebentätigkeitsverordnung vom 11. Dezember 1981 (GV. NRW. S. 726)…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis Ende 2009 über die Zweckmäßigkeit…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Der erste Abschnitt dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009, der zweite Abschnitt…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung zum 31. Dezember 2014 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.