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Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein- Westfalen ist zuständige Behörde für die Bestätigung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3250) in der jeweils geltenden Fassung.
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Durchführung des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722), das…
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist zuständige Behörde für die Bestätigung von sachverständigen Stellen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung…
Verfahren nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3250) in der…
Zuständige Dienststelle nach dem Beschussgesetz und nach der Verordnung zum Beschussgesetz ist der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW.
Zuständige Behörde für die Erteilung und Entziehung der Zulassung sowie für die Kontrolle der Container einschließlich der hieraus folgenden Maßnahmen nach…
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen ist, soweit § 5 nicht Abweichendes bestimmt, zuständig für die
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.