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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist zuständige Behörde für die Bestätigung von sachverständigen Stellen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3250).