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Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung erstmalig bis zum 31. Dezember 2018 und danach alle fünf Jahre über die Auswirkungen dieser Verordnung. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 376 S.36). Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft. Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet im Einvernehmen mit dem Innenministerium der…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 in Kraft. Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung erstmalig bis zum 31.…
§ 1 der Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 2 der Verordnung tritt am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 zu…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2007 zu…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.