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Zuständige Behörde nach dem Markscheidergesetz ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Zuständige Behörde für die Ausführung des Bundesberggesetzes und der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist die Bezirksregierung…
Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für
Als zuständige Behörde im Sinne des § 45 Absatz 2 Satz 3 und des § 49 Absatz 5 bis 7 des Energiewirtschaftsgesetzes wird die Bezirksregierung Arnsberg bestimmt.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die zuständige Behörde im Sinne des Bürgerenergiegesetzes NRW vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1386). Sie ist für die…
Die Bezirksregierung Arnsberg ist außerdem zuständig für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.