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Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Behörden für
die Entscheidung über Ausnahmen nach § 5 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm,
Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 8 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm und
die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach § 9 Absatz 1 bis 4 in Verbindung mit § 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.
Die Bezirksregierungen sind zuständig für
Die Bezirksregierungen sind zuständig für
Bereits früher für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs geleistete Entschädigungen sind auf die Entschädigung nach dieser Verordnung in…
Die Bezirksregierungen sind zuständig für
Die Bezirksregierungen sind zuständig für
Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.