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Die Bewirtschaftung der Mittel nach diesem Gesetz regelt das für Kommunales zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium.
Die Bewirtschaftung der Mittel aus dem Steuerverbund nach den §§ 4 bis 19 regeln das für Kommunales und das für Finanzen zuständige Ministerium.
Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch das für Finanzen zuständige Ministerium.
Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch das für Finanzen zuständige Ministerium.
Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch das Finanzministerium.
Der Bund stellt die Mittel den Ländern als bewirtschaftende Stellen zur Verfügung. Die für die Bewirtschaftung zuständigen Stellen der Länder sind ermächtigt,…
Das für Kommunales zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium zur Durchführung dieses Gesetzes durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.