Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bewirtschaftung der Mittel aus dem Steuerverbund nach den §§ 4 bis 19 regeln das für Kommunales und das für Finanzen zuständige Ministerium.
Die Bewirtschaftung der Mittel nach diesem Gesetz regelt das für Kommunales zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium.
Die Auszahlungstermine der Mittel für Zuweisungen nach § 19 werden von dem für Kommunales und dem für Finanzen zuständigen Ministerium festgesetzt.
Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch das für Finanzen zuständige Ministerium.
Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch das für Finanzen zuständige Ministerium.
Das für Kommunales und das für Finanzen zuständige Ministerium werden ermächtigt, Daten nach den Absätzen 1 bis 11, die der Berechnung von Zuweisungen aus dem…
Die Verwaltung des Sondervermögens erfolgt durch das Finanzministerium.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.