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Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, die unbeschränkte Verlustausgleichspflicht des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt in Höhe ihrer Anteile an der Ersten Abwicklungsanstalt von jeweils 0,86693 Prozent zu übernehmen, soweit die Verlustausgleichspflicht jeweils den Betrag von 25,9 Millionen Euro übersteigt und die Verluste nach dem 30. Juni 2011 entstehen.
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband, den Sparkassenverband Westfalen-Lippe, den Landschaftsverband Rheinland und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe jeweils von der Gewährträgerhaftung im Zusammenhang mit aktuellen und künftigen Pensionsverpflichtungen der WestLB AG gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 2,35 Milliarden Euro freizustellen. Die Freistellung gilt nicht für die Pensionsverbindlichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Verantwortung der Sparkassen-Finanzgruppe übergehen.
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, die auf der Grundlage des § 20 Absatz 8 Satz 3 Haushaltsgesetz 2009 vom 17. Februar 2009…
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich vertraglich verpflichtet, bis zur Höhe von 5 Milliarden Euro das Ausfallrisiko aus Finanzinstrumenten zu übernehmen, deren…
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, die vom Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt bis zu einem…
10.181.730 Euro. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, die genannten Beträge im Einvernehmen mit dem…
Für die wesentlichen Belastungen, die dem Landschaftsverband Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe durch das Ausführungsgesetz Sozialgesetzbuch…
Vom Betrag nach Absatz 2 Nummer 3 werden 10 858 450 Euro dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und 8 858 450 Euro dem Landschaftsverband Rheinland zugewiesen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.