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Die Gewährträger der Landesbank Nordrhein-Westfalen haften für die Erfüllung sämtlicher bis zum 18. Juli 2005 vereinbarten Verbindlichkeiten der WestLB AG. Für solche Verbindlichkeiten, die bis zum 18. Juli 2001 vereinbart waren, gilt dies zeitlich unbegrenzt; für danach bis zum 18. Juli 2005 vereinbarte Verbindlichkeiten nur, wenn deren Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht. Die Gewährträger werden ihren Verpflichtungen aus der Gewährträgerhaftung gegenüber den Gläubigern der bis zum 18. Juli 2005 vereinbarten Verbindlichkeiten umgehend nachkommen, sobald sie bei deren Fälligkeit ordnungsgemäß und schriftlich festgestellt haben, dass die Gläubiger dieser Verbindlichkeiten aus dem Vermögen der WestLB AG nicht befriedigt werden können. Verpflichtungen der WestLB AG aufgrund eigener Gewährträgerhaftung oder vergleichbarer Haftungszusage sind vereinbart und fällig im Sinne von Satz 1 bis 3 in dem gleichen Zeitpunkt wie die durch eine solche Haftung gesicherte Verbindlichkeit. Mehrere Gewährträger haften als Gesamtschuldner, im Innenverhältnis entsprechend ihren Anteilen am Stammkapital der Landesbank Nordrhein-Westfalen.
Die Gewährträger der Landesbank Nordrhein-Westfalen stellen bis einschließlich zum 18. Juli 2005 sicher, dass die WestLB AG ihre Verpflichtungen erfüllen kann.
Ab dem 19. Juli 2005 tritt an die Stelle des Begriffes "Gewährträger" die Bezeichnung "Träger".
Die Träger der Sparkassen am 18. Juli 2005 haften für die Erfüllung sämtlicher zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten des jeweiligen Instituts. Für…
Tätigkeiten der NRW.BANK, die nicht unter die in den Absätzen 1 bis 5 genannten Bereiche fallen oder die dort jeweils aufgeführten Bedingungen nicht erfüllen,…
Für die Erfüllung der bis zum Tag des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes vereinbarten Verbindlichkeiten haften die Westdeutsche Landesbank Girozentrale und die…
Die Träger der Sparkassen und der Bank am 18. Juli 2005 haften für die Erfüllung sämtlicher zu diesem Zeitpunkt bestehender Verbindlichkeiten des jeweiligen…
Der Gewährträger haftet für die Verbindlichkeiten der NRW.BANK nach Maßgabe der Satzung. Eine Inanspruchnahme des Gewährträgers ist erst möglich, wenn eine…
Mit Wirksamkeit der Umwandlung der Westdeutschen Landesbank Girozentrale in eine Aktiengesellschaft mit der Firma ,,WestLB AG" gemäß Artikel 1 § 8 des Gesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.