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Das Land kann nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes und der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung den Selbsthilfereinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft mit dem europäischen Beihilferecht vereinbare Rückbürgschaften für von diesen eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen gewähren.
Das Land kann Finanzhilfen in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften, Garantien und revolvierenden Fonds gewähren.
Nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung gewährt das Land zur Erreichung der in § 1 Absatz 2 genannten Ziele die in § 10 Absatz 2 genannten Finanzierungshilfen…
Übernahme von Bürgschaften Die Bürgschaften gemäß Absatz 1 Satz 1 dürfen nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch den Schuldner bei normalem…
Beihilfen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt für
Die Übernahme der Bürgschaften erfolgt entsprechend den Richtlinien der Länder. Der Bund beteiligt sich daran als Rückbürge nach Art und Umfang im Rahmen der im…
Die Übernahme der Bürgschaften erfolgt entsprechend den Richtlinien der Länder. Der Bund beteiligt sich daran als Rückbürge nach Art und Umfang im Rahmen der im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.