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Schwerpunkte und Gegenstand der Förderung werden im Benehmen mit den Organisationen nach § 6 Absatz 3, der Förderbank des Landes und der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sowie gegebenenfalls der Kreditwirtschaft erarbeitet. Insbesondere zeitlich befristete Angebote können Gegenstand eines Arbeitsprogramms Mittelstand sein (§ 9).
Die Förderung kann aus materiellen Angeboten (Förderprogramme) und Dienstleistungen in Form von Beratung oder Auf- und Ausbau von Netzwerken bestehen. Bei der…
Zur Erfüllung ihres Auftrags wird die NRW.BANK in folgenden Förderbereichen tätig: a) Mittelstand und Existenzgründung, b) öffentliche Wohnraumförderung,…
Ergänzend zu den Maßnahmen und Verfahren nach den §§ 4 und 5 legt das für Wirtschaft zuständige Ministerium regelmäßig ein „Arbeitsprogramm Mittelstand“ vor,…
die Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft und der Freien Berufe in Fragen der Finanzierung (§ 13), Sicherung, Restrukturierung und der…
Die Förderung kann aus finanziellen Angeboten (Förderprogramme) und Dienstleistungen in Form von Beratung oder Auf- und Ausbau von Netzwerken bestehen. Bei der…
Die Förderung erfolgt stets bezogen auf ein konkretes Förderprojekt. Sie soll vorrangig für solche Förderprojekte oder Teile von Förderprojekten gewährt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.