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Ergänzend zu den Maßnahmen und Verfahren nach den §§ 6 bis 8 vereinbart das für Wirtschaft zuständige Ministerium regelmäßig mit den sozialpolitischen Verbänden, den Kammern, den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe sowie den kommunalen Spitzenverbänden ein „Arbeitsprogramm Mittelstand“, welches zeitlich befristete Maßnahmen unterhalb der gesetzlichen Ebene zusammenfasst.
Ergänzend zu den Maßnahmen und Verfahren nach den §§ 4 und 5 legt das für Wirtschaft zuständige Ministerium regelmäßig ein „Arbeitsprogramm Mittelstand“ vor,…
Die Clearingstelle Mittelstand arbeitet in enger Abstimmung insbesondere mit den Kammern und Verbänden der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und der…
Die sozialpolitischen Verbände, die Dachorganisationen der Kammern, die Organisationen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe und die kommunalen…
Das für Wirtschaft zuständige Ministerium stellt im Rahmen der ihm durch den Haushaltsgesetzgeber zur Bewirtschaftung überlassenen Mittel die angemessene…
Das für Wirtschaft zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einzelnen die Zusammensetzung, die Einberufung und die Geschäftsordnung des Beirates sowie die…
Der Mittelstandsrat konkretisiert den staatlichen Auftrag der Mittelstandsbank nach § 2 Abs. 2. Er berät und beschließt über Vorschläge zur Förderung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.