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Die Oberfinanzdirektion Rheinland wird mit Ablauf des 30. Juni 2013 aufgelöst.
Die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Rheinland werden auf die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen übertragen.
Diese Verordnung tritt am 30. Juni 2013 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung über die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Münster und Rheinland gemäß § 8a…
Die Oberfinanzdirektion Saarbrücken wird aufgelöst.
Die Oberfinanzdirektion Münster wird in Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen umbenannt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2032 außer Kraft. Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Zum…
Das Sondervermögen wird zum 1. Januar 2013 aufgelöst. Die bis dahin für das Sondervermögen aufgenommenen Kredite werden in den allgemeinen Schuldenbestand des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.