Gesetz über das Sondervermögen „Konjunkturfonds Saar“ Vom 1. April 2009*
Das Sondervermögen wird zum 1. Januar 2013 aufgelöst. Die bis dahin für das Sondervermögen aufgenommenen Kredite werden in den allgemeinen Schuldenbestand des Landes übernommen.
§ 9 SoVermKonjG SL
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