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Das Landesamt für Finanzen regelt in einem Organisationsplan die Einzelheiten seiner Organisation und legt in einem Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeiten für die jeweiligen Aufgaben nach § 2 fest. Organisationsplan und Geschäftsverteilungsplan bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Das Landesamt regelt in einem Organisationsplan die Einzelheiten seiner Organisation und legt in einem Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeiten für die…
Das Landesamt legt in einem Organisationsplan die Einzelheiten der Organisation und in einem Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeiten für die jeweiligen…
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen regelt in einem Organisationsplan die Einzelheiten seiner Organisation und legt in einem…
Das Ministerium der Finanzen kann im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches durch Rechtsverordnung weitere Aufgaben auf das Landesamt für Finanzen übertragen…
Das Ministerium der Finanzen stellt entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft sowie des…
Das Landesamt für Finanzen wird als eine dem für Finanzen zuständigen Ministerium (Ministerium) nachgeordnete Landesoberbehörde mit Sitz in Düsseldorf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.