Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Landesamt und das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima sollen in den zentralen Bereichen ihrer Organisation kooperieren und, soweit möglich und sachgerecht, bestehende Strukturen gemeinsam nutzen. Näheres wird durch Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Das Landesamt regelt in einem Organisationsplan die Einzelheiten seiner Organisation und legt in einem Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeiten für die…
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen regelt in einem Organisationsplan die Einzelheiten seiner Organisation und legt in einem…
Das Landesamt für Finanzen regelt in einem Organisationsplan die Einzelheiten seiner Organisation und legt in einem Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeiten…
Wird in bestehenden Vorschriften das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als zuständige Behörde für die Wahrnehmung von Aufgaben nach § 2 und für…
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Beschäftigten der in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Organisationseinheiten des Landesamtes für Natur,…
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, im Folgenden Landesamt hat auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Zusammenwirken mit anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.