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Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter übersendet spätestens einen Monat vor dem Wahltag allen im Wählerverzeichnis und im Nachtrag zum Wählerverzeichnis geführten Wahlberechtigten an deren Privatanschrift
einen Stimmzettel,
einen verschließbaren Wahlumschlag für den Stimmzettel mit dem Aufdruck ,,Stimmzettel" und
einen freigemachten verschließbaren Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Wahlleiterin oder des Wahlleiters und der Nummer, unter der die oder der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
den Stimmzettel und den Wahlumschlag,
einen verschließbaren Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel mit dem Aufdruck ,,Stimmzettelumschlag",
Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den Wahlumschlag, verschließt diesen und übersendet ihn in dem…
den Stimmzettel und einen Wahlumschlag,
Die Wahlberechtigten legen den nach Absatz 1 gekennzeichneten Stimmzettel in den Wahlumschlag und verschließen diesen. Der Wahlumschlag darf keine Kennzeichen…
Die wahlberechtigte Person legt den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag, verschließt diesen und versendet ihn gemeinsam mit dem unterschriebenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.