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Die Hauptwahlleiterin oder der Hauptwahlleiter beschafft für jeden Wahlkreis Stimmzettel von gleicher Beschaffenheit und Farbe.
Der Stimmzettel enthält in der Reihenfolge und unter der Nummer ihrer Bekanntmachung die für den Wahlkreis zugelassenen Wahlvorschläge mit den festgestellten Angaben der Einzelbewerberinnen und -bewerber und der ersten fünf Bewerbungen der Listenwahlvorschläge einschließlich Kurzbezeichnungen. Jeder Wahlvorschlag erhält ein abgegrenztes Feld gleicher Größe und auf der rechten Seite jeweils einen Kreis für die Kennzeichnung der Stimmabgabe.
Liegt in einem Wahlkreis nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, so enthält der Stimmzettel alle Bewerbungen dieses Wahlvorschlages in alphabetischer Reihenfolge. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Der Stimmzettel enthält die für die Wahlgruppe zugelassenen Wahlvorschläge mitsamt deren Nummer und Kurzbezeichnung. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem…
Die Stimmzettel und erforderlichen Stimmzettelschablonen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen sowie Informationen zur Wahl in Leichter Sprache werden für…
Die Stimmzettel sind für jeden Wahlkreis auf einheitlichem Papier und in gleicher Größe herzustellen und enthalten die in dem Wahlkreis zugelassenen…
Die Stimmzettel und erforderlichen Stimmzettelschablonen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen sowie Informationen zur Wahl in Leichter Sprache werden…
Der Stimmzettel enthält einen Hinweis auf den Inhalt der Frage und die Möglichkeit, die vorgelegte Frage mit „Ja“ oder „Nein“ durch Kennzeichnung eines Kreises…
Im Stimmzettel sind die beiden Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge der bei der ersten Wahl erreichten Stimmenzahlen, bei gleicher Stimmenzahl in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.