Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die §§ 1 bis 3 gelten entsprechend für die Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung in den Landesdienst sowie für die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn.
§ 1 gilt entsprechend für die Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung in den Landesdienst sowie für die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn.
§ 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und Absatz 2 bis 4 gilt für die Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung oder Abordnung in den Landesdienst sowie für die…
Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für das Einverständnis der dienstvorgesetzten Stelle zu einer Versetzung in den Landesdienst sowie für die Versetzung zu…
die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn gemäß § 15 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes und § 25 Absatz 3 des Landesbeamtengesetzes und die Erklärung des…
Für die Erklärung des Einverständnisses zu einer Abordnung oder Versetzung in den Landesdienst und die Abordnung oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn…
die Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung oder Abordnung in den Landesdienst auf die in § 2 Satz 2 genannten Funktionsstellen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.