Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Durchführung der Ausbildungslehrgänge und die Abnahme der Laufbahnprüfung obliegen dem Studieninstitut für kommunale Verwaltung, das für das Gebiet der Einstellungskörperschaft besteht. Der Unterricht wird im Einzelnen nach dem Lehr- und Stoffverteilungsplan durchgeführt, der anhand des Rahmenlehrplans (Anlage 3) aufgestellt wird.
Anträge zum Besuch eines Lehrgangs bei einem anderen Studieninstitut für kommunale Verwaltung können von der Einstellungskörperschaft für einzelne Dienstkräfte bei dem für sie zuständigen Studieninstitut gestellt werden. Dem Antrag darf nur bei Vorliegen besonderer Gründe entsprochen werden.
Die Laufbahnprüfung wird vom zuständigen Studieninstitut für kommunale Verwaltung abgenommen. Die Studieninstitute können bei Bedarf vom Gebietsgrundsatz…
Die Durchführung von Lehrgängen für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, und Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, und die Prüfung für diese Laufbahnen…
Zu der theoretischen Ausbildung sind die Beamtinnen und Beamten rechtzeitig dem zuständigen Studieninstitut für kommunale Verwaltung zuzuweisen. Die Form des…
Zu seiner theoretischen Ausbildung ist der Beamte rechtzeitig dem zuständigen Studieninstitut für kommunale Verwaltung zu überweisen. Die Lehrgänge sind…
Die Ausbildungsbehörde soll sich bei der Durchführung des Unterrichtes des zuständigen Studieninstituts für kommunale Verwaltung bedienen.
Das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen, innerhalb der Fachrichtung Kommunalverwaltung das zuständige Studieninstitut, setzt die Prüfungstermine fest.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.