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Einstellungskörperschaften sind die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände, der Regionalverband Ruhr, der Landesverband Lippe sowie sonstige Gemeindeverbände.
Einstellungsbehörden sind die Behörden des Bundes sowie der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Einstellungskörperschaften sind die Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Einstellungskörperschaften sind zugleich Ausbildungsbehörden.
bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Kreise und kreisfreien Städte.
für die Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen die Gemeinden, die Städte, die Kreise, die Landschaftsverbände, der Landesverband Lippe, der…
Einstellungsbehörden können die in § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande…
Auf der Grundlage des Ergebnisses des Auswahlverfahrens entscheiden über die Einstellung die Einstellungskörperschaften.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.