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Einstellungsbehörde ist
für den Studiengang Sozialversicherung
die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland,
das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt oder
eine sonstige unter der Aufsicht des Freistaates Sachsen stehende Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts.
Die Einstellungsbehörden entscheiden über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst.
Soweit die Einstellungsbehörden die Kapazität des jeweiligen Studiengangs voraussichtlich nicht ausschöpfen, kann das für die jeweilige Laufbahn nach § 3 Absatz 1 der Sächsischen Laufbahnverordnung zuständige Staatsministerium weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts als Einstellungsbehörden zulassen. Ist eine mehrjährige Zusammenarbeit beabsichtigt, kann das zuständige Staatsministerium durch Verwaltungsvereinbarung angemessene Studienplatzkontingente für die weitere Einstellungsbehörde nach Satz 1 vorhalten.
die Einstellungsbehörden,
Einstellungsbehörden sind die Behörden des Bundes sowie der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Die Einstellungsbehörden sind die personalbearbeitenden Dienststellen der Anwärterinnen und Anwärter. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens können die…
Einstellungsbehörden sind
Die Einstellungsbehörde ist die personalbearbeitende Dienststelle der Anwärterinnen und Anwärter. Sie kann Aufgaben im Rahmen des Einstellungsverfahrens auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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