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Die Organisation der modularen Qualifizierung obliegt der dienstvorgesetzten Stelle in Absprache mit den zu qualifizierenden Beamtinnen oder den zu qualifizierenden Beamten.
Die modulare Qualifizierung ist so zu organisieren, dass sie innerhalb von 18 Monaten beendet werden kann. Fehlzeiten, welche die Beamtin oder der Beamte nicht zu vertreten hat, können im Einzelfall durch die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle als für den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Moduls unerheblich gewertet werden.
Nicht erfolgreich abgeschlossene Module können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle entscheidet über weitere Wiederholungsmöglichkeiten.
Die modulare Qualifizierung ist so zu organisieren, dass sie innerhalb von vierundzwanzig Monaten beendet werden kann. Fehlzeiten, die die Beamtin oder der…
Die Organisation der modularen Qualifizierung obliegt der nach § 3 Absatz 1 zuständigen Stelle in Absprache mit den zu qualifizierenden Beamtinnen oder Beamten.
Die Qualifizierung muss geeignet sein, in Verbindung mit den bisher erworbenen Qualifikationen und den bisherigen beruflichen Tätigkeiten zu einer erfolgreichen…
Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen geeignet sein, in Verbindung mit den bisher erworbenen Qualifizierungen und den bisherigen beruflichen Tätigkeiten zu einer…
Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden. Über Zeitpunkt und Inhalt der Wiederholungsprüfung entscheidet die…
Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle entscheidet, ob und in welchem Umfang sie die Möglichkeit einer beruflichen Entwicklung durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.