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Wurden Ausgleichsmaßnahmen vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits begonnen, werden diese nach den bis dahin geltenden Voraussetzungen beendet.
Wurden Ausgleichsmaßnahmen vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits begonnen, werden diese nach den bis dahin geltenden Voraussetzungen beendet.
Eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Weiterbildung wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.
Diese Verordnung gilt für Beihilfen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gewährt wurden, sofern die Beihilfen sämtliche Voraussetzungen dieser Verordnung…
Diese Verordnung gilt für Beihilfen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gewährt wurden, sofern die Beihilfen sämtliche Voraussetzungen dieser Verordnung…
Eine vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begonnene staatlich anerkannte Weiterbildung wird nach der bisher geltenden Vorschrift abgeschlossen und gilt als…
Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.