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Wurden Ausgleichsmaßnahmen vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits begonnen, werden diese nach den bis dahin geltenden Voraussetzungen beendet.
Wurden Ausgleichsmaßnahmen vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits begonnen, werden diese nach den bis dahin geltenden Voraussetzungen beendet.
Eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Weiterbildung wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.
Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.
Eine vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begonnene staatlich anerkannte Weiterbildung wird nach der bisher geltenden Vorschrift abgeschlossen und gilt als…
Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes gestellt worden sind, sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende…
Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.