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Die Bezirksregierungen sind
zuständig für die Übermittlung von Daten nach § 15 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes betreffend den gewerblichen Personenverkehr und
Meldestellen nach § 16 Absatz 3 Satz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes betreffend den gewerblichen Personenverkehr.
Zuständige Behörde für die Erteilung und Entziehung der Zulassung sowie für die Kontrolle der Container einschließlich der hieraus folgenden Maßnahmen nach…
Die Kreisordnungsbehörden sind unbeschadet der Zuständigkeit des Bundesamtes für Güterverkehr nach Artikel 7 Absatz 4 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2.…
Die Bezirksregierungen sind zuständig
Zuständige Behörde im Sinne des § 4 Absatz 2 der Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs vom 20. Januar 1981 (BGBl. I S. 101) in der jeweils…
die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in Verbindung mit Teil 7 des…
Die Kreisordnungsbehörden sind nach § 3 Absatz 7 Satz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485) in der jeweils geltenden Fassung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.