§ 40 NRW-31595Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung
Zuständige Behörde für die Erteilung und Entziehung der Zulassung sowie für die Kontrolle der Container einschließlich der hieraus folgenden Maßnahmen nach…
Art 3 Abs. 2 CSCGGesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
Zuständig für die Erteilung und Entziehung der Zulassung (Artikel IV Abs. 1 des Übereinkommens) sowie für die Kontrolle der Container einschließlich der hieraus…
Art 2 Abs. 2 CSCGGesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ferner ermächtigt, ein Verfahren gemäß Artikel IV des Übereinkommens für die Prüfung,…
Art 5 Abs. 6 CSCGGesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß über die gemäß Regel 2…
Art 4 Abs. 1 CSCGGesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
Die Kontrollbehörden prüfen nach Artikel VI des Übereinkommens, ob der im internationalen Verkehr verwendete Container ein gültiges…