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Die Zuständigkeit für die Verfolgung der in den § 50 Absatz 3 und § 51 Absatz 1 Nummer 3 genannten Ordnungswidrigkeiten wird auch der Polizei übertragen,…
Daneben wird die Zuständigkeit für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten auch den Polizeibehörden übertragen, solange sie die Sache nicht an die…
Daneben wird die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 111 und 117 bis 121 OWiG auch den Polizeibehörden übertragen, solange sie…
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 53 Waffengesetz wird den Kreispolizeibehörden übertragen.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird übertragen
Die Zuständigkeit für die Verfolgung der in den § 43 Absatz 1 Nummer 3 und 4, Absatz 2 Nummer 3, § 45 Nummer 3 genannten Ordnungswidrigkeiten wird auch der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.