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Die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ aufgenommen werden, gewährt.
Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird.
Die NRW.BANK entscheidet über die Gewährung der Kredite im Rahmen der banküblichen Entscheidungsprozesse.
Voraussetzung für die Gewährung der Schuldendiensthilfen ist die Aufnahme eines Kredites mit einer Laufzeit von 20 Jahren im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute…
Das Land leistet Schuldendiensthilfen nur für Kredite, soweit sie die in der Anlage zu diesem Gesetz ausgewiesenen Gesamtkreditkontingente der jeweiligen…
Die NRW.BANK kann im Rahmen ihres Auftrags auch Darlehen und andere Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände…
Die Aufnahme von Krediten durch das Land erfolgt im Rahmen des jeweiligen Haushaltsgesetzes durch a) Ausgabe von Schuldverschreibungen, insbesondere durch…
Zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz und aufgrund dieses Gesetzes bedient sich das Land der kreisfreien Städte, Kreise, kreisangehörigen Gemeinden…
Der NRW.BANK wird auf Grundlage des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen die Verwaltung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.