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Die zuständige Bezirksregierung kann die nach diesem Gesetz gezahlten Schuldendiensthilfen ganz oder teilweise von den Kommunen zurückfordern, wenn
die Kredite gemäß § 1 nicht oder nicht vollständig für die Zwecke des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ verwendet wurden,
der NRW.BANK innerhalb von 48 Monaten nach Auszahlung keine Bestätigung der Kommune über die zweckentsprechende Verwendung der Kredite vorliegt,
der NRW.BANK innerhalb von 48 Monaten nach Auszahlung keine Bestätigung der Kommune über das Vorliegen des Beschlusses über ein Konzept vorliegt, wie sie die im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen will oder
eine Veräußerung oder Zweckänderung eines Grundstücks nach § 4 ohne die in § 4 Satz 2 vorgeschriebene Unterrichtung erfolgt und hierdurch über den in § 4 Satz 1 genannten Zeitpunkt hinaus Schuldendiensthilfen geleistet werden.
Die Länder zahlen die Finanzhilfen zurück, wenn die geförderten Maßnahmen ihrer Art nach nicht den in § 5 Absatz 1 und 2 festgelegten Zweckbindungen…
der Finanzierungsnachweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurde,
Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn Rückforderungsansprüche nicht innerhalb eines Jahres nach Erhalt der für die Finanzhilfen nach § 1 Absatz 1 in § 8…
Eine nicht zweckentsprechende oder eine nicht an den Vorgaben dieses Gesetzes zu Personalausstattung und Gruppenstärken ausgerichtete Verwendung der Mittel…
Das Land leistet Schuldendiensthilfen nur für Kredite, soweit sie die in der Anlage zu diesem Gesetz ausgewiesenen Gesamtkreditkontingente der jeweiligen…
Voraussetzung für die Gewährung der Schuldendiensthilfen ist die Aufnahme eines Kredites mit einer Laufzeit von 20 Jahren im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.