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Voraussetzung für die Gewährung der Schuldendiensthilfen ist die Aufnahme eines Kredites mit einer Laufzeit von 20 Jahren im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“.
Das Land leistet die Schuldendiensthilfen unmittelbar an die NRW.BANK. Ihre erstmalige anteilige Auszahlung erfolgt jeweils nach Ablauf eines Jahres nach Inanspruchnahme des Kredits. Die letztmalige anteilige Auszahlung erfolgt im Jahr 2041.
Die Bedingungen für die Unterstützung im Rahmen des Instruments in Form von Darlehen werden in einer zwischen der Kommission und der Ukraine zu schließenden…
Das Land leistet Schuldendiensthilfen nur für Kredite, soweit sie die in der Anlage zu diesem Gesetz ausgewiesenen Gesamtkreditkontingente der jeweiligen…
Die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der…
Zur unmittelbaren Erfüllung der Verbandsaufgaben können Darlehen an Dritte gewährt werden, sofern die Dritten an der Erfüllung der Verbandsaufgaben mitwirken…
Der Zeitraum der Bereitstellung des Darlehens, der dem Zeitraum entspricht, in dem Zahlungen an den betreffenden Mitgliedstaat gemäß diesem Artikel genehmigt…
Eine finanzielle Unterstützung für den Aufbau- und Resilienzplan eines Mitgliedstaats sollte auch im Wege eines Darlehens möglich sein, vorbehaltlich des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.