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Die Rettungswege müssen ständig frei gehalten werden.
In Vorräumen und notwendigen Treppenräumen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.
In Vorräumen und notwendigen Treppenräumen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.
Rettungswege in der Versammlungsstätte müssen ständig frei gehalten werden.
muss mindestens ein Ausgang ins Freie oder ein notwendiger Treppenraum erreichbar sein (erster Rettungsweg).
Die Rettungswege müssen frei von Hindernissen sein. Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen jederzeit von innen leicht zu…
Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen während der Betriebszeit von innen leicht und in voller Breite zu öffnen sein.
Rettungswege müssen ins Freie zu öffentlichen Verkehrsflächen führen. Zu den Rettungswegen von Versammlungsstätten gehören insbesondere die frei zu haltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.