§ 3 Abs. 1 NRW-32417Verordnung über die Gewährung einer Stellenzulage für Beamte, Richter und Soldaten in der Hochschulleitung (Hochschulleitungs-Stellenzulagenverordnung)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. Zum Textanfang
§ 5 NRW-32412Verordnung zur Regelung einer Übergangszahlung an Beamte (Übergangszahlungsverordnung)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft. Zum Textanfang
§ 3 NRW-32418Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft. Zum Textanfang
§ 8 NRW-32415Verordnung über die Zuordnung der Ämter der Leiter kommunaler Versorgungs- und Verkehrsbetriebe (Werkleiterbesoldungsverordnung des Bundes)
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Zum Textanfang
§ 3 NRW-32416Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Zum Textanfang
§ 7 NvWVVerordnung über ergänzende Bestimmungen zur Nutzung nicht verfügbarer Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Verwertungsgesellschaftengesetz
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.