§ 8 NRW-32413Verordnung über die Zuordnung der Ämter der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und Kreise (Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1977 in Kraft. Zum Textanfang
§ 3 NRW-32418Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft. Zum Textanfang
§ 5 NRW-32412Verordnung zur Regelung einer Übergangszahlung an Beamte (Übergangszahlungsverordnung)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft. Zum Textanfang
§ 3 NRW-32416Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Zum Textanfang
§ 11 BeamtVG§43Abs3VVerordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.
§ 3 Abs. 1 NRW-33329Verordnung zur Aufhebung von Richtervorbehalten und zur Übertragung von Aufgaben des Rechtspflegerdienstes auf die Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.