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Organe der Stiftung sind
das Kuratorium und
der Vorstand.
Zur Beratung der Organe wird ein Beirat gebildet.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Mitglieder der Organe die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung sind entsprechend anzuwenden.
Eine gleichzeitige, stimmberechtigte Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht möglich. Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Finanzen und Europa und des Ministeriums für Inneres und Sport können weder Mitglieder in den Organen noch im Beirat sein.
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Beirates sind ehrenamtlich tätig. Die Zahlung von pauschalen Vergütungen für Arbeits- und Zeitaufwand (Tätigkeitsvergütungen) ist in angemessener Höhe zulässig. Sie bedarf einer Regelung in der Satzung.
Für Mitglieder der Organe und des Beirates gilt das Saarländische Reisekostengesetz entsprechend. Das Nähere regelt eine vom Kuratorium zu erlassende Reisekosten- und Spesenordnung. Die Erstattung von Auslagen im Übrigen bedarf einer Regelung in der Satzung.
Die Haftung der Kuratoriums- und Beiratsmitglieder gegenüber der Stiftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.