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Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Vorstand ist verpflichtet, die Gemeinnützigkeit regelmäßig in Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt zu überprüfen und sicherzustellen. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Das Saarland als Stifter erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.