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Die Einsichtnahme in die auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme gemäß § 175 Absatz 1 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866) in der jeweils geltenden Fassung ausgelegte elektronische Tabelle erfolgt elektronisch. Belangen der Informationssicherheit ist Rechnung zu tragen. Insbesondere darf bei der Einsichtnahme kein schreibender Zugriff auf Tabelle und Akte sowie kein Zugriff auf das Landesverwaltungsnetz möglich sein.
Die Einsicht in das elektronische Registerblatt erfolgt über ein Datensichtgerät oder durch Einsicht in einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck. Die…
Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen und den eingegangenen Stellungnahmen in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.
Einsicht in elektronische Akten wird durch Bereitstellen des Inhalts der Akte zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akte auf einem sicheren…
Bei den in der Anlage bezeichneten Insolvenzgerichten werden in den aus der Anlage ersichtlichen Verfahren auch vor der Einführung der elektronischen Akte die…
(I) Auf einem zentralen Server des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen werden die Mitteilungen der Insolvenzgerichte gesammelt…
Die Einsichtnahme erfolgt ausschließlich elektronisch über die von der Registerbehörde vorgegebenen Schnittstellen sowie über eine nach dem Stand der Technik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.