Gesetze
Gesetz wird geladen …
(I) Auf einem zentralen Server des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen werden die Mitteilungen der Insolvenzgerichte gesammelt und zu dem Internetserver übertragen, auf dem die Insolvenzmeldungen veröffentlicht werden. (II) Die Veröffentlichung erfolgt am Tag des Eingangs einer Mitteilung zur Veröffentlichung. Das Insolvenzgericht wird elektronisch über die Einstellung seiner Meldungen im Internet informiert. (III) Der Zugriff auf die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgt über ein gemeinsames Portal der Länder, das unter den Adressen www.insolvenzveroeffentlichung.de und www.insolvenzbekanntmachungen.de erreicht werden kann.