Gesetze
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Das Sondervermögen kann durch Gesetz aufgelöst werden.
Das Sondervermögen kann erst nach vollständiger Tilgung durch Gesetz aufgelöst werden. Ein zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandener Bestand fließt dem…
Die Auflösung des Sondervermögens erfolgt durch Gesetz. Der Bestand des Sondervermögens zum Zeitpunkt der Auflösung fließt dem Landeshaushalt als allgemeine…
Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst.
Das Sondervermögen kann erst nach vollständiger Tilgung der aufgenommenen Kredite durch Gesetz aufgelöst werden. Ein zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandener…
Das Sondervermögen gilt nach seiner vollständigen Auszahlung als aufgelöst.
Das Zweckvermögen kann nur durch Gesetz aufgelöst werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.