Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst.
Das Sondervermögen gilt mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten als aufgelöst.
Das Sondervermögen gilt mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten als aufgelöst.
Das Sondervermögen gilt mit vollständiger Tilgung seiner Verbindlichkeiten als aufgelöst.
Das Sondervermögen kann erst nach vollständiger Tilgung der aufgenommenen Kredite durch Gesetz aufgelöst werden. Ein zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandener…
Die Auflösung des Sondervermögens erfolgt durch Gesetz. Der Bestand des Sondervermögens zum Zeitpunkt der Auflösung fließt dem Landeshaushalt als allgemeine…
Das Sondervermögen gilt nach seiner vollständigen Auszahlung als aufgelöst.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.