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Das Sondervermögen kann erst nach vollständiger Tilgung der aufgenommenen Kredite durch Gesetz aufgelöst werden. Ein zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandener Bestand fließt dem Landeshaushalt als allgemeine Deckung zu.
Das Sondervermögen kann erst nach vollständiger Tilgung durch Gesetz aufgelöst werden. Ein zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandener Bestand fließt dem…
Die Auflösung des Sondervermögens erfolgt durch Gesetz. Der Bestand des Sondervermögens zum Zeitpunkt der Auflösung fließt dem Landeshaushalt als allgemeine…
Das Sondervermögen kann erst nach vollständiger Tilgung durch Gesetz aufgelöst werden. Der am 31. Dezember 2022 vorhandene Bestand wird für Zins und Tilgung der…
Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst.
Das Sondervermögen kann durch Gesetz aufgelöst werden.
Das Sondervermögen gilt nach seiner vollständigen Auszahlung als aufgelöst.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.